Argumente und Begründungen Bisher wurden vor allem folgende juristische Argumente hervorgebracht, mit denen die massive Nordbebauung des Mauerparks durch die Groth-Gruppe verhindert werden sollte: Im vom Senat beschlossenen Flächennutzungsplan (FNP) sei der Mauerpark als Grünfläche ausgewiesen. Die Bruttogeschossflächenzahl (GFZ) sei