Irrweg in den Verkauf öffentlichen Rechts
Zum Vorschlag des Vereins „Freunde des Mauerparks“ (FdM) über die gewerbliche Nutzung und Neubebauung von Mauerparkflächen sowie Bebauung des Grünzugs nördlich des Gleimtunnels
Die FdM streben mit ihrem Bebauungs- und Nutzungskonzept vom 19.11.09, wie zuvor der Baustadtrat von Mitte, Ephraim Gothe, die Änderung der bisherigen landesplanerischen Zielstellung für Teile des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs an:
Statt Grün – eine Wohnbebauung (ein „neues Wohnviertel“) nördlich des Gleimtunnels, bei Teilabriss des denkmalgeschützten Brückenbauwerks, und eine gewerbliche Nutzung mit ergänzender Neubebauung im südlichen Teil.
Eine Abstimmung mit „allen Akteuren“ – wie behauptet – hat es zwar nicht gegeben, aber jede/jeder kann auch im eigenen Namen und eigener Verantwortung Ideen zur Diskussion stellen und eine Antwort erwarten.
Auf Basis der Pressemitteilung der FdM ergeben sich die folgende Fragen und Widersprüche.
1. Zu den gewerblichen Bebauungs- / Nutzungsplänen im Süden
Bei diesem Abgehen von der derzeitigen Grünzugplanung des Landes und dem beschlossenen Mauerparkkonzept ist zum einen festzuhalten, dass man den Bebauungsplänen, die Gothe mit der Vivico unter dem Aspekt des Tausches von Bauland gegen Grünfläche (Verwertungsinteresse der Vivico) ausgehandelt hat, eine Absage erteilt.
Man knüpft auch an Themen an, die sowohl im Kreis der Bürgerinitiativen als auch von politischen Gremien und Politikern, die sich für eine Fertigstellung des Mauerparks in geplanter Größe und am geplanten Ort einsetzen, in den letzten Monaten und Jahren diskutiert wurden. Dabei wurde ein Erhalt von parkverträglicher Gewerbenutzung (Gastronomie, Markt) am südlichen Ende des Mauerparks in Abweichung vom „Lange-Plan“ für möglich und wünschenswert gehalten.
Allerdings schlagen die FdM eine räumliche und qualitative Erweiterug dieser Art von Gewerbenutzung verbunden mit Neubau von Gewerbeeinrichtungen bis hin zu Jugendfreizeithaus und Hotel-Neubau vor. Zwar wird das Maß dieser Nutzungserweiterung nicht genannt, aber sie geht über das bisher diskutierte augenscheinlich weit hinaus.
Einen städtebaulichen Grund für diese Extensivierung und Intensivierung der Gewerbenutzung zu Lasten der Grünnutzung geben die FdM nicht an.
Dieser Vorschlag konterkariert die bisher gemeinsamen Positionen der Bürgerinitiativen zumindest partiell.
Derzeit ist – trotz der Zielplanung des Landes Berlin als Grünfläche – dieses Gelände eine Gewerbefläche. Der Grundstückseigentümer könnte die Gewerbenutzung im augenblicklichen Rahmen fortführen und festigen.
Das Maß der gewerblichen Nutzungsmöglichkeit wollen die FdM jetzt erweitern. Das wird die Vivico wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Die Art der Nutzung bestimmt, sofern nicht planungsrechtlich eingeschränkt, der Grundstückseigentümer selbst nach Maßgabe seiner Verwertungsinteressen. Die können ihm die FdM nicht vorgeben.
Mit dieser Fortschreibung und Erweiterung der gewerblichen Nutzung verwirkt auch die Gemeinde (Berlin) ihren Übernahmeanspruch an diesen Flächen. Wenn die Gemeinde hier eine intensivierte Gewerbenutzung als städtebauliches Ziel normiert, kann es nicht divergierende Gemeinweseninteressen geltend machen, wenn der Grundstückseigentümer dieses Ziel realisiert.
2. Wohnviertel im Norden
Vollkommen merkwürdig und unverständlich ist, dass sich eine Bürgerinitiative, die sich die quantitative und qualitative Verbesserung des öffentlichen Grüns in der Innenstadt auf die Fahnen geschrieben hatte, der massiven Bebauung eines geplanten Grünzugs das Wort redet. In „Reaktion auf die vorliegende Eigentumssituation“ will man einen „verbindenden Wohn- und Lebensort“ in ähnlicher Qualität wie im angrenzenden Gleimviertel schaffen.
Abgesehen von der wahrscheinlich unbeabsichtigten Geringschätzung des benachbarten Weddinger Wohnviertels, wird für die beabsichtigte Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität in den beiden benachbarten Wohngebieten durch den Verzicht auf die Grünverbindung sowie die geplante Frei- und Erholungsfläche und für die massive Verdichtung der Wohnbebauung kein einziger städtebaulicher Grund dargelegt.
Wenn sich Landes- und Bezirkspolitiker Gedanken machen, wie sie öffentliche Ziele möglichst schonend für die Landeskasse realisieren können, ist das teilweise noch nachvollziehbar. Aber warum die FdM jetzt auf dem geplanten Grünzug zu Lasten der Anwohnerschaft ein Wohnviertel errichten lassen wollen, bleibt unerklärlich. Wollen sie im dann erforderlichen FNP-Änderungsverfahren und im Bebauungsplanverfahren bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, in dem es um die Abwägung des Für und Wider solcher Bebauung geht, dieser auf Kosten des Grüns das Wort reden?
3. Teilabriss des Denkmals Gleimtunnel
Nebenbei verlassen die FdM noch einen weiteren Grundkonsens der Anwohnerinitiativen der letzten beiden Jahrzehnte: Erhalt und Sanierung des Gleimtunnels. Nun soll er teilweise abgerissen werden, um eine Erschließungsstraße für das neue Wohnviertel abgehend von der Gleimstraße zu bauen. Für Straßenbau und Schaffung eines städtebaulich fragwürdigen Wohnviertels soll ein bedeutsames bautechnisches Denkmal demoliert werden.
4. Ausverkauf öffentlichen Rechts
Die FdM folgen Ephraim Gothe auf seinem Irrweg in den Verkauf öffentlichen Rechts. Auch sie wollen ganz offensichtlich dem Immobilienunternehmen Vivico einen viele Millionen Euro werthaltigen Vorteil unter Aufgabe öffentlicher Interessen zuschanzen, um im Gegenzug eine Fläche zur Fertigstellung des Mauerparks zu geringen Kosten überlassen zu bekommen.
Ganz abgesehen davon, dass es rein rechnerisch für das Land ein nachteiliges Tauschgeschäft wäre, so ist es in der Sache ein Verkauf von öffentlichem Recht.
Das Wesen dieses Geschäfts wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass das Land Berlin hier ein Baurecht verkaufen soll, das erst noch im Ergebnis eines öffentlich-rechtlichen Planverfahrens zu schaffen wäre.
Da soll das Baurecht für 7- bis 10-geschossige Häuser in großer Dichte auf bislang als Grünzug vorgesehenen Flächen in Zahlung gegeben werden. Damit wird das Ergebnis des Planverfahrens präjudiziert.
Eine Bürgerinitiative will einen Weg einschlagen, der die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in Planverfahren zur Farce macht.
Und das Land Berlin trägt das Risiko, wenn im Ergebnis des Planverfahrens keine oder eine weniger intensive Wohnbebauung als Maß der Nutzung herauskommen sollte, der Vivico dann aus der öffentlichen Kasse mehr Geld zahlen zu müssen, als bei Übernahme der Gewerbefläche für die Fertigstellung des Mauerparks fällig gewesen wäre.
Zwar hat ein solches Dealen mit Immobilien und Baurechten in der Berliner Politik – Stichwort „Spreedreieck“ – eine gewisse ungute Tradition; Bürgerinitiativen sollten sich aber für solche Tauschgeschäfte nicht vereinnahmen lassen.
Bürgerverein Gleimviertel, 25.11.2009
Grafik: Freunde des Mauerparks / mr
Mauerpark-Konzept der “Freunde des Mauerparks”:
Pressemitteilung vom 16.11.09 (221 kB)
Weblog der “Freunde des Mauerparks“
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