Die Grundlagen der Finanzierung sowie technischen und gestalterischen Ausführung für dieses Vorhaben wurden bereits erfüllt.
Auf dem Weg vom Mauerpark durchs Birkenwäldchen zum Moritzhof kommt man nicht weit:
Ein Bauzaun sperrt den Teil über dem Gleimtunnel ab.
Jetzt soll endlich ein Brückensteg gebaut werden, um in den anderen Teil des Parks zu gelangen.
Dieser soll über die Gleimbrücken hinweg, als einfacher Steg in leichter Stahl – Holzkonstruktion gebaut werden, ohne die denkmalgeschützten Brücken zu beeinträchtigen.
Die Grundlagen der Finanzierung sowie technischen und gestalterischen Ausführung für dieses Vorhaben
wurden bereits erfüllt. Zur Deckung der Gesamtkosten wurden Projektfördermitteln aus dem Programm
“Soziale Stadt“ für das Quartier Gleimviertel beantragt.
Die beantragten Gelder wurden durch den Vergabebeirat mit Votum vom 14.02.07 bewilligt.
Zur Situation (aus einem Rundbrief des Architekten):
Während die Gleimbrücken im direkt angrenzenden Gewerbegebiet von schweren LKW´s überquert werden
und auch vom Mauerpark aus öffentlich zugänglich sind, wird die einzige verkehrsfreie
Fußgängerverbindung innerhalb des Parks von einem Zaun auf der anderen Seite der Brücken unterbrochen
und der Durchgang versperrt.
Der betreffende Zaun ist jedoch keine Sicherungsmaßnahme sondern, als übriggebliebener Teil des
ehemaligen Bauzaunes für den fertiggestellten 4. Bauabschnitt des Jugendfarmgeländes, heute nicht mehr
notwendig.
Um hinter den Zaun auf die andere Seite des Parks zu gelangen, werden die Besucher gezwungen auf den
Brücken umzukehren, aus dem Park heraus zu spazieren und am Fuße der Brücken den Autoverkehr auf
der stark frequentierten Schwedter- insbesondere der Gleimstraße zu durchqueren, um dann über eine
Treppenanlage wieder auf Parkniveau heraufsteigen zu müssen.
Auf diese Weise wirkt der Zaun ausschließlich als Schikane, die das Sicherheitsrisiko für die Passanten
erhöht und eine Minderung des Erholungswertes darstellt, ins Besondere für die Kleinen, Älteren und
gehbeeinträchtigten Parkbesucher.
Dem entgegen soll der geplante Brückensteg als Wegmarke und zur sicheren Überquerung, fernab des
Straßenverkehrs, den Spazierweg innerhalb der Parkanlage verbinden und hierfür der Zaun geöffnet sowie
die Duldung zur Überquerung des Gleimtunnels ausgesprochen werden.
Ohne die Duldung werden die zur Verfügung gestellten Gelder verfallen und die Möglichkeit der Behebung
dieses städtebaulichen Mißstandes vertan.
Wir bitten Sie daher, im Namen der Bürger und Erholung suchenden Anwohner sowie aller Parkbesucher um
die Zusicherung Ihrer Unterstützung und Mithilfe.





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