Mauerpark:
Gothe streitet Änderungen ab – und verteidigt sie
BVV Mitte reagiert mit Trotz und stimmt für Verfahrensstopp
Mit einem rätselhaften Vortrag zum Mauerpark-Bebauungsplan wartete Mittes Stadtbaurat Ephraim Gothe am 16. September 2010 auf, als er gegenüber den Bezirksverordneten Abweichungen in der öffentlichen Auslage vom Aufstellungsbeschluss erstens verneinte und zweitens verteidigte. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) reagierte mit Trotz und stimmte für die Aussetzung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie deren Wiederaufnahme, sobald jener Beschluss vollständig beachtet werde. Womöglich entpuppt sich das allerdings als symbolische Geste, denn eine solche Aussetzung kann nach Meinung des Stadtrats nicht verlangt werden. Das Rechtsamt des Bezirks wird den Sachverhalt nun prüfen. Wer also noch Einspruch erheben möchte, sollte unbedingt die aktuell geltende Frist bis zum 22. September einhalten.
Abweichungen vom
Aufstellungsbeschluss
Der Mitte August ausgelegte Mauerpark-Bebauungsplan (B-Plan) 1-64 unterscheidet sich in mehreren Punkten von der in der BVV beschlossenen Vorgabe. Auffälligster Unterschied ist die Hinzufügung einer „Variante 1“, die die Ausweisung des Baugebiets am Südwestrand des Parks als eingeschränktes, das heißt wohnverträgliches, Gewerbegebiet (GE) sowie der Spielplatz-Ecke Bernauer / Wolliner Straße als Mischgebiet (MI) gestatten würde. Beschlossen worden war aber lediglich die Festlegung eines Sondergebiets (SO), und zwar nicht nur „überwiegend“, wie es gar in der Erläuterung zur Auslage für Variante „2“ formuliert ist.
Des weiteren suggeriert der Begleittext zum Planentwurf, dass für die Erschließung des Bauvorhabens im Norden nur der Rückbau des Gleimtunnels genauer zu prüfen sei. Ausführlich wird ein durch jahrelange Vernachlässigung herbeigeführter Zustand dazu herangezogen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Teilabriss zu begründen. Demgegenüber fordert der Aufstellungsbeschluss die gleichberechtigte Untersuchung aller denkbaren Optionen. Auch andere, im Bemühen um einen Kompromiss früher herausgestellte Aspekte wie die Vorrangigkeit der Nutzungsdiskussion oder das autofreie Wohnen finden kaum oder keine Erwähnung.
Stadtrat Gothe antwortete nun auf eine entsprechende Große Anfrage, erhebliche Abweichungen der B-Plan-Auslage vom Aufstellungsbeschluss seien „nicht üblich“ und „nicht geschehen“. Anschließend legte er dar, warum es Änderungen gegeben hat. So habe das zuständige Fachamt die Hereinnahme der alternativen Gebietscharakterisierungen im Süden erbeten. Betrachte man nämlich die Beispielnutzungen im einschlägigen § 11 der Baunutzungsverordnung, so frage sich, ob er ausreichend Spielraum für eine passende Detailplanung biete. „Allein aus diesem Grund“ sei eine zweite Variante vorgeschlagen worden.
„Anderer Text, nicht andere Absicht“
Dabei hatte der Stadtrat die Idee mit dem Sondergebiet zum Wohle der Konsensfindung selbst ins Spiel gebracht. Die Verordneten erfuhren Minuten später sogar den Grund dafür, als Gothe die Flexibilität des eben noch zu engen Paragrafen hervorhob und berichtete, er habe vor einiger Zeit in einem anderen Planverfahren ein „sehr schönes Sondergebiet rechtssicher erfunden.“
Das blieb nicht die einzige Gedankenakrobatik des Abends. Ein „anderer Text“, belehrte Gothe die Verordneten, bedeute nicht eine „andere Absicht“. Man könne entweder gemeinsam „ein großes Ziel verfolgen“ oder „man denkt die ganze Zeit über Abweichungen nach. Von diesen Leuten haben wir genug.“
„Sie haben diesen gemeinsamen Weg verlassen“ entgegnete dem Stadtrat der Grünen-Verordnete Frank Bertermann. Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung Bertermann hatte die Anfrage mit initiiert und stellte – die Wirkung nach außen im Blick - die Frage, „inwieweit Politik verlässlich ist“, wenn schon Bezirksamt und BVV nicht verlässlich miteinander arbeiten könnten. Vertrauen könne auf diese Weise nicht entstehen.
Gothe stellt Lösung ohne Gleimtunnel-Abriss in Aussicht
Die Verordneten haben Gothe’s mehrfach gegebenes Versprechen für eine besonders enge Zusammenarbeit nicht vergessen. Der Stadtrat ist sich sicher es einzulösen und verwies zum Beispiel auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22. September, wo das Mauerpark-Verfahren auf der Tagesordnung steht. Er kündigte an, bei dieser Gelegenheit eine Nord-Erschließung anzubieten, „bei der der Gleimtunnel nicht abgerissen werden muss.“
Das Plenum konnte er damit nicht begeistern. Es nahm mit einigen Enthaltungen den Antrag von Linken und – beigetretenen – Grünen an, die „frühzeitige Bürgerbeteiligung … unverzüglich anzuhalten“, die Widersprüche zum Beschluss vom 22. Mai (B-Plan-Feststellung) „zu bereinigen“ und das Verfahren sodann unter Beibehaltung der Gültigkeit bereits eingereichter Einsprüche fortzuführen. Die Versammlung befürwortete ebenfalls den Antrag der Linken-Fraktion, über „sämtliche Bedingungen“, „Leistungen“ und „Gegenleistungen“ im Zusammenhang mit der Übereignung des landeseigenen Spielplatzgrundstücks Bernauer Straße 65/65A / Wolliner Straße 22 informiert zu werden. Schließlich ließ sie noch einen CDU-Antrag zur Ermöglichung von Internet-Einsprüchen bei der öffentlichen Auslegung von B-Plänen passieren.
Überall in der Republik, referierte Gothe zu Beginn der Debatte, erheben sich zur Zeit die Bürger gegen Projekte, die dem Gemeinwohl dienen. Herauszufinden, was das Gemeinwohl jeweils sei, so votierten an diesem Tag die Bezirksverordneten, gehört jedoch ebendahin – in die Arenen der Öffentlicheit.
Mario Rieger, 19.09.2010
Grafik: mr
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